Laut einer Entwurfsempfehlung des Marktstrukturunterausschusses (IAC) des SEC Investor Advisory Committee sollten die Regulierungsbehörden keine pauschale Innovationsausnahme für die Tokenisierung von Aktien gewähren. Stattdessen sollten Reformen durch begrenzte Ausnahmen oder regelweise regulatorische Anpassungen erfolgen, während die grundlegenden Anlegerschutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, einschließlich klarer Offenlegung der Anlegerrechte, fortlaufender Aufsicht der Intermediäre durch die SEC und FINRA sowie der Gewährleistung, dass der Handel dem Prinzip der bestmöglichen Ausführung entspricht.
Quelle:
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